Nachunternehmer und Arbeitnehmerüberlassung rechtssicher einsetzen: Risiken beherrschen statt haften.
2. September 2026
8. September 2026
Dieses Seminar zur Arbeitnehmerüberlassung und zum Nachunternehmereinsatz zeigt Baubetrieben, wie sie Fremdpersonal rechtssicher einsetzen und Haftungsrisiken beherrschen. Es geht um die Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Nachunternehmervertrag, die Voraussetzungen einer legalen Überlassung im Bauhauptgewerbe, das Risiko der Scheinselbstständigkeit sowie die richtigen Verträge, Vollmachten und baubegleitenden Bescheinigungen. Referentin ist Anika Amberg, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Das Seminar findet als Präsenzseminar statt.
Fremdpersonaleinsatz ist beliebt – als Nachunternehmer oder als Kollegenhilfe bei kurzfristigem Arbeitskräftebedarf. Dies ist jedoch an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Dabei gemachte Fehler können erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Ein professioneller Umgang ist wichtig.
Im Seminar wird erläutert, worauf es in der Praxis ankommt und wie die Risiken auch im mittelständischen Baubetrieb beherrschbar gemacht werden können, insbesondere durch konsequente Anwendung vertraglicher Vereinbarungen, Vollmachten, Bescheinigungen und einem Frühwarnsystem.
A – Arbeitnehmerüberlassung
B – Nachunternehmercheck
C – Nachunternehmervertrag: wichtige Vertragsregelungen und baubegleitende Bescheinigungen
Dieses Seminar zur Arbeitnehmerüberlassung richtet sich an Geschäftsführer und Inhaber von Baubetrieben, Kaufleute, Kalkulatoren, Bauleiter und Poliere, die Fremdpersonal rechtssicher einsetzen und Haftungsrisiken vermeiden wollen. Wer die kaufmännische Steuerung von Nachunternehmern vertiefen möchte, findet das in unserer Polier- und Bauleiterschulung.

Anika Amberg ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht beim Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V.
Die Zusammenarbeit mit der Bauunternehmensberatung Hessen-Thüringen GmbH nehmen wir insgesamt als sehr professionell wahr. Die angebotenen Seminare sind klar strukturiert und die Referenten sind fachlich kompetent. Zudem schätzen wir, dass vermittelte Inhalte unmittelbar im Arbeitsalltag angewendet werden können.
Indra-Isabell Berkenkopf · Personalreferentin, Heinrich Rohde Tief- und Straßenbau GmbH, Korbach
Für Geschäftsführer, Inhaber, Kaufleute, Kalkulatoren, Bauleiter und Poliere in Baubetrieben, die Nachunternehmer oder Leiharbeit einsetzen und rechtssicher mit den gesetzlichen Voraussetzungen umgehen wollen.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Verleiher eigenes Personal, das im Betrieb des Entleihers nach dessen Weisung arbeitet; das ist erlaubnispflichtig. Beim Nachunternehmereinsatz erbringt ein eigenständiges Unternehmen ein abgegrenztes Gewerk in eigener Verantwortung. Die saubere Abgrenzung entscheidet über Haftung und Scheinselbstständigkeit.
Im Mittelpunkt stehen die legale Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe, der Nachunternehmercheck gegen Scheinselbstständigkeit, die richtigen Vertragsklauseln sowie baubegleitende Bescheinigungen von BG Bau, SOKA-BAU, Krankenkassen und zur Mindestlohn-Einhaltung.
Die nächsten Termine sind am:
2. September 2026
8. September 2026